Unsere Pflege

Unser Alten- und Pflegeheim liegt ruhig inmitten von Reben mit herrlichem Blick über Meersburg. In unserem Hause werden 66 Bewohnerinnen und Bewohner stationär betreut und versorgt. Zusätzlich werden 1 eingestreuter Kurzzeitpflegeplatz sowie 5 Tagespflegeplätze unterhalten.

Den Mittelpunkt unseres Hauses stellt die Pflege dar. Wir führen hier die fähigkeitsorientierte fördernde Prozesspflege nach der Pflegetheorie von Monika Krohwinkel durch.

Das AEDL-Strukturmodell (Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens), welches von Monika Krohwinkel konzipiert wurde, ist ein Erfassungs- und Datenzuordnungsinstrument, welches die Pflegeprozessdokumentation in 13 Bereiche gliedert. Sie enthalten psychische, kulturelle und biografisch-menschliche Erfahrungskriterien, die sich existentiell fördernd oder gefährdend auswirken können.

Sie sind in 3 Subkategorien differenziert:

  • Fähigkeiten, fördernde Erfahrungen machen zu können,
  • Fähigkeiten, mit belastenden und gefährdeten Erfahrungen umgehen zu können
  • Fähigkeiten, belastende/gefährdende Erfahrungen von fördernden Erfahrungen unterscheiden und sich daran entwickeln können.

AEDLs

  1. Kommunizieren können
  2. Sich bewegen können
  3. Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten können
  4. Sich pflegen können
  5. Essen und Trinken können
  6. Ausscheiden können
  7. Sich kleiden können
  8. Ruhen, schlafen und sich entspannen können
  9. Sich beschäftigen lernen und sich entwickeln können
  10. Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten können
  11. Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können
  12. Soziale Bereiche des Lebens sichern und Beziehungen gestalten können
  13. Mit den existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen könneneinget

Tagespflege

Als alternative Betreuungsform in der Altenpflege bieten wir die integrierte Tagespflege an. Ältere Menschen haben die Möglichkeit stunden- oder tageweise zu uns zu kommen. Die Gäste werden in unseren Wohn- und Pflegegruppen integriert und individuell betreut.

Durch die Tagespflege kann eine stationäre Versorgung und Betreuung verzögert oder auch vermieden werden.

Sie richtet sich an:

  • Senioren mit beginnender Demenz
  • Alleinlebende und teilweise pflegebedürftige Menschen
  • Ältere Menschen, die zu Hause gepflegt werden, zur Entlastung ihrer Angehörigen
  • Ältere Menschen, die zur Isolation neigen
  • Senioren, die ein Wohnen in einem Pflegeheim kennen lernen möchten

Das Angebot der integrierten Tagespflege setzt sich aus verschiedenen Komponenten wie folgt zusammen:

  • Förderung der körperlichen Beweglichkeit, der Kommunikation und der geistigen
  • Fähigkeiten durch Seniorengymnastik und Spielangebote
  • Kreatives Gestalten Gedächtnis-, Wahrnehmungs- und Orientierungsübungen
  • Gesprächskreis, bei welchem das Interesse am aktuellen Zeitgeschehen gefördert wird
  • Gemeinsame Mahlzeiten
  • Gemeinsamer Besuch von Gottesdiensten
  • Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsames Singen Geburtstagsfeste feiern
  • Feste entsprechend der Jahreszeiten feiern
  • Sicherstellung von Medikamentenabgaben
  • Auf Wunsch kann die hauseigene Friseurin oder die Fußpflege besucht werden

Die Öffnungszeiten unserer Tagespflege sind von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Tagespflege wird von den Pflegekassen der Krankenkassen unterstützt. Es gibt verhandelte genehmigte Pflegesätze.

Falls Sie zur Tagespflege weiter Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an die nachfolgende Adresse:  spitalfonds@meersburg.de

Pflegesätze

Pflegesätze und Entgelte der vollstationären Pflege nach § 85 SGB XI entsprechend der Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Landeswohlfahrtsverband Württemberg – Hohenzollern.

Seit dem 01.01.2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 von den Pflegekassen einen Leistungszuschlag nach §43c SGB XI. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Monate, für die Pflegebedürftige vollstationäre Leistungen nach §43 SGB XI erhalten haben.

Seit dem 01.01.2024 staffelt sich der Leistungszuschlag wie folgt:

    • bis zu 12 Monate  15%
    • mehr als 12 Monate 30%
    • mehr als 24 Monate 50%
    • mehr als 36 Monate 75%.

Der prozentuale Zuschlag erfolgt auf die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlage. Auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ( die sogenannten „Hotelkosten“) und auf den Investitionskosten wird kein Leistungszuschlag gewährt.

Heimkosten gültig ab dem 01.01.2024

Neben der vollstationären Pflege werden auch Kurzzeitpflege- und Tagespflegeplätze angeboten.